Wir beraten Sie bei allen Themen rund um REACH, GHS, Produktregistrierung und Erstellung von Sicherheits-datenblättern.
GBK bietet EHS Consulting für die produzierende, pharmazeutische, chemische und technologische Industrie sowie in verschiedenen anderen Sektoren an.
Wir haben das notwendige Fachwissen, um internationale Beratungen bei EHS und in Projekten sicher, effizient, gesetzeskonform und nachhaltig durchzuführen.
Wir sind in der Lage, unsere Kundenanforderungen genau zu verstehen und entsprechend jeweils nach den regionalen Anforderungen umzusetzen.
GBK bietet EHS Consulting für die produzierende, pharmazeutische, chemische und technologische Industrie sowie in verschiedenen anderen Sektoren an.
Wir haben das notwendige Fachwissen, um internationale Beratungen bei EHS und in Projekten sicher, effizient, gesetzeskonform und nachhaltig durchzuführen.
Wir sind in der Lage, unsere Kundenanforderungen genau zu verstehen und entsprechend jeweils nach den regionalen Anforderungen umzusetzen.
ERSTELLUNG & MONITORING
VON SICHERHEITS-
DATENBLÄTTERN
Sicherheitsdatenblätter gehören zu den wichtigsten Instrumenten in der Lieferkette. Wir helfen Ihnen, alle rechtlichen Anforderungen weltweit zu erfüllen.
WELTWEITE
STOFF – & PRODUKT-
REGISTRIERUNGEN
Wir führen sämtliche notwendigen Produktregistrierungen durch. Wir beraten Sie und übernehmen alle mit der Registrierung verbundenen Aufgaben.
REACH-SERVICES
FÜR EU, US, CHINA
JAPAN & KOREA
Unsere kompetenten Experten beraten und unterstützen Sie dabei, dass Ihr Unternehmen die gesetzlich geforderten REACH-Anforderungen erfüllt.
INTERNATIONALE
CHEMIKALIEN-
GESETZGEBUNG
GBK steht Ihnen mit einem weltweiten Netzwerk an Experten zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung aller relevanten Regelwerke zu unterstützen.
ERSTELLUNG UND MONITORING VON SICHERHEITSDATENBLÄTTERN
Sicherheitsdatenblätter gehören zu den wichtigsten Instrumenten in der Lieferkette. Wir helfen Ihnen, alle rechtlichen Anforderungen weltweit zu erfüllen.
WELTWEITE STOFF – UND PRODUKTREGISTRIERUNGEN
Wir führen sämtliche notwendigen Produktregistrierungen durch. Wir beraten Sie und übernehmen alle mit der Registrierung verbundenen Aufgaben.
REACH-SERVICES FÜR EU, US, CHINA JAPAN UND KOREA
Unsere kompetenten Experten beraten und unterstützen Sie dabei, dass Ihr Unternehmen die gesetzlich geforderten REACH-Anforderungen erfüllt.
INTERNATIONALE CHEMIKALIENGESETZGEBUNG
GBK steht Ihnen mit einem weltweiten Netzwerk an Experten zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung aller relevanten Regelwerke zu unterstützen.
Aufgrund einer stark wachsenden Nachfrage bieten wir aus unserem GBK China Corp. Ltd. Büro in Shanghai unsere erweiterten Services zum Import von Gefahrstoffen nach China sowie auch in die EU an. Durch unsere GBK Präsenz in Shanghai können wir nun noch schneller Services für deutsche Unternehmen in China sowie angrenzenden Ländern und gleichermaßen für asiatische Firmenkunden anbieten.
Für mehr Informationen und eine Übersicht zu den jeweiligen Leistungen klicken Sie bitte den Button zur jeweiligen Ansicht des jeweiligen PDF Dokumentes.
Die Mitgliedsstaaten benennen eine oder mehrere Stellen, die dafür zuständig ist/sind, Informationen von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern, die ein Gemisch in Verkehr bringen, entgegenzunehmen, die insbesondere für die Angabe vorbeugenden und heilender Maßnahmen – vor allem in Notfällen – von Belang sind.
Diese Informationen umfassen die chemische Zusammensetzung der in Verkehr gebrachten und aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuften Gemische, einschließlich der chemischen Identität der Stoffe in den Gemischen, für die die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung gemäß Artikel 24 von der Agentur auf Antrag genehmigt wurde.
Zusätzlich zur Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter führen wir für Sie auch die notwendigen Produktregistrierungen durch. Alle anderen Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Stellen zur Produktmeldung benannt. Da es noch kein einheitliches Melde-/Registerverfahren gibt, ist es notwendig, Ihre Produkte in allen Ländern, in denen Sie Ihre Produkte vermarkten, den benannten Stellen zur Verfügung zu stellen. Die unterschiedlichen Verfahren in den Mitgliedsstaaten sind von uns recherchiert.
Bitte geben Sie uns kurzfristig Bescheid. Wir erstellen Ihnen gerne dazu ein Angebot.
Die Mitgliedsstaaten benennen eine oder mehrere Stellen, die dafür zuständig ist/sind, Informationen von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern, die ein Gemisch in Verkehr bringen, entgegenzunehmen, die insbesondere für die Angabe vorbeugenden und heilender Maßnahmen – vor allem in Notfällen – von Belang sind.
Diese Informationen umfassen die chemische Zusammensetzung der in Verkehr gebrachten und aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuften Gemische, einschließlich der chemischen Identität der Stoffe in den Gemischen, für die die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung gemäß Artikel 24 von der Agentur auf Antrag genehmigt wurde.
Zusätzlich zur Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter führen wir für Sie auch die notwendigen Produktregistrierungen durch. Alle anderen Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Stellen zur Produktmeldung benannt. Da es noch kein einheitliches Melde-/Registerverfahren gibt, ist es notwendig, Ihre Produkte in allen Ländern, in denen Sie Ihre Produkte vermarkten, den benannten Stellen zur Verfügung zu stellen. Die unterschiedlichen Verfahren in den Mitgliedsstaaten sind von uns recherchiert.
Bitte geben Sie uns kurzfristig Bescheid. Wir erstellen Ihnen gerne dazu ein Angebot.
Wir führen Produktregistrierungen in Chemikalien-Inventaren in Europa, USA und Asien (Japan, China, Korea, Philippinen und Australien) durch. Wir bieten dazu die erforderlichen Beratungsleistungen an und übernehmen alle mit der Registrierung verbundenen Aufgaben, auch im Hinblick auf Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt.
Stoff- / Produktanmeldungen in Europa,
USA und Japan, China, Korea
und Australien (weitere Länder auf Anfrage).
Wir bieten die im Zusammenhang
mit der Registrierung verbundenen
Beratungsleistungen.
REACH-Services
Chemikalien-Inventare:
AICS (NICNAS) – Australian Inventory of Chemical Substances
DSL – Canadian Domestic Substances List
NDSL – Canadian Non-Domestic Substances List
KECL (allgemein auch ECL) – Korean Existing Chemicals List
ENCS (METI) – Japanese Existing and New Chemical Substances
PICCS – Philippine Inventory of Chemicals and Chemical Substances
SWISS – Giftliste 1
SWISS – Inventory of Notified New Substances
TSCA – US Toxic Substances Control Act
NZIoC – New Zealand Inventory of Chemicals
IECSC – Inventory of Existing Chemical Substances Produced or Imported in China
ECN – Existing Chemical
Gesetzeskonformes Handeln bei niedrigen Kosten.
Wir übernehmen die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen.
Service mit mehr als 30 Jahren professioneller Erfahrung.
Ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Gesetzeskonformes Handeln bei niedrigen Kosten.
Wir übernehmen die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen.
Service mit mehr als 30 Jahren professioneller Erfahrung.
Ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Alle Unternehmen, die Chemikalien von außerhalb Europas (auch der Schweiz) in die EU exportieren, müssen entweder eine eigene EU-Niederlassung gründen, um die REACH-Anforderungen erfüllen zu können oder sie müssen an ihre Kunden umfangreiche vertrauliche Informationen weitergeben, damit diese als Hersteller / Importeur die REACH-Pflichten erfüllen können. Die Alternative hieße, Kunden und damit Profit zu verlieren.
Das neue Prinzip in der EU heißt: Ohne Daten keine Registrierung – Ohne Registrierung kein Markt.
Dazu gibt es eine Alternative: Durch einen – im Gesetz verankerten – Alleinvertreter vermeiden Sie die o.g. negativen Konsequenzen: Ihr Alleinvertreter wird alle Ihre Daten streng vertraulich behandeln und kann für Sie alle notwendigen Schritte im REACH-Prozess durchführen und damit Ihre Märkte sichern.
Der Alleinvertreter übernimmt für die nicht in der Gemeinschaft ansässigen Hersteller alle Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung, beginnend mit der Vorregistrierung und der Registrierung, der Erstellung der relevanten Dokumente wie den Stoffsicherheitsbericht und die Erstellung des erweiterten REACH-Sicherheitsdatenblattes. Er muss außerdem Informationen über die eingeführten Mengen und belieferten Importeure bereithalten und aktualisieren.
Alle Unternehmen, die Chemikalien von außerhalb Europas (auch der Schweiz) in die EU exportieren, müssen entweder eine eigene EU-Niederlassung gründen, um die REACH-Anforderungen erfüllen zu können oder sie müssen an ihre Kunden umfangreiche vertrauliche Informationen weitergeben, damit diese als Hersteller / Importeur die REACH-Pflichten erfüllen können. Die Alternative hieße, Kunden und damit Profit zu verlieren.
Das neue Prinzip in der EU heißt: Ohne Daten keine Registrierung – Ohne Registrierung kein Markt.
Dazu gibt es eine Alternative: Durch einen – im Gesetz verankerten – Alleinvertreter vermeiden Sie die o.g. negativen Konsequenzen: Ihr Alleinvertreter wird alle Ihre Daten streng vertraulich behandeln und kann für Sie alle notwendigen Schritte im REACH-Prozess durchführen und damit Ihre Märkte sichern.
Der Alleinvertreter übernimmt für die nicht in der Gemeinschaft ansässigen Hersteller alle Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung, beginnend mit der Vorregistrierung und der Registrierung, der Erstellung der relevanten Dokumente wie den Stoffsicherheitsbericht und die Erstellung des erweiterten REACH-Sicherheitsdatenblattes. Er muss außerdem Informationen über die eingeführten Mengen und belieferten Importeure bereithalten und aktualisieren.
Unterstützung bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs sowie beim Aufbau des notwendigen REACH-Katasters.
Beratung bei der Auswahl von Prüfinstituten sowie bei der Festlegung einer geeigneten Organisation.
Ermittlung von Expositionsszenarien sowie Erarbeitung der Stoffsicherheitsberichte.
Kostenermittlung im REACH-Prozess, Kostenersparnis durch Recherche bereits vorhandener Daten.
Bearbeitung von Kundenanfragen, Synergieeffekte durch breite Kundenbasis.
Moderation von Konsortien / Geheimhaltung von Daten und Geschäftsgeheimnissen als ‚Third Party‘
1. Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen herstellt, eine Zubereitung formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt wird, kann in gegenseitigem Einverständnis eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft bestellen, die als ihr alleiniger Vertreter die Verpflichtungen für Importeure nach diesem Titel erfüllt.
2. Der Vertreter hat auch alle anderen Verpflichtungen für Importeure im Rahmen dieser Verordnung zu erfüllen. Zu diesem Zweck muss er über ausreichende Erfahrung im praktischen Umgang mit Stoffen und über Informationen über diese verfügen und unbeschadet des Artikels 35 Informationen über die eingeführten Mengen und belieferten Kunden sowie Informationen über die Übermittlung der jüngsten Fassung des in Artikel 31 genannten Sicherheitsdatenblattes bereithalten und aktualisieren.
3. Wird gemäß den Absätzen 1 und 2 ein Vertreter bestellt, so setzt der nicht in der Gemeinschaft ansässige Hersteller den/die Importeur/e derselben Lieferkette davon in Kenntnis. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten diese Importeure als nachgeschaltete Anwender.
Ermittlung der unternehmensspezifischen Anforderungen, Prüfung der Ausnahmen sowie Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Definition des REACH-Projektes, Entwicklung einer intelligenten REACH-Strategie sowie Aufbau des REACH-Katasters.
Bildung und Moderation
von Konsortien.
Ermittlung der Datenforderungen sowie Erstellung und Übermittlung der Dossiers.
Prä-Registrierung sowie
Registrierung.
Erstellung von CSR (Chemical Safety Reports) und Durchführung des CSA (Chemical Safety Assessment).
Ermittlung der unternehmensspezifischen Anforderungen, Prüfung der Ausnahmen sowie Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Definition des REACH-Projektes, Entwicklung einer intelligenten REACH-Strategie sowie Aufbau des REACH-Katasters.
Bildung und Moderation
von Konsortien.
Ermittlung der Datenforderungen sowie Erstellung und Übermittlung der Dossiers.
Prä-Registrierung sowie
Registrierung.
Erstellung von CSR (Chemical Safety Reports) und Durchführung des CSA (Chemical Safety Assessment).
Ihre Benefits durch einen ‚Only-Representative‘
Kosteneffizienz, weil keine europäische
Niederlassung benötigt wird
Sicherstellung der
Lieferfähigkeit
Vertrauliche Informationen
bleiben vertraulich
Neue Vermarktungsmöglichkeiten
Ein Ansprechpartner für Ihre
Kunden in der EU
Übergabe der REACH-Verantwortlichkeiten
an eine ‚Third party‘
Die zunehmende Globalisierung des Handels erfordert ein umfassendes Verständnis der internationalen Chemikaliengesetzgebung. Unternehmen jeder Größenordnung müssen internationale, nationale
und lokale Vorschriften einhalten.
Wir geltenden Vorschriften nicht Folge geleistet, kann dies zu schwerwiegenden Problemen bei Arbeits-, Produkt- und Transportsicherheit führen. Nicht zuletzt kann es auch zu Schwierigkeiten beim Vertragsabschluss mit
Ihren Kunden kommen.
GBK steht Ihnen mit einem weltweiten Netzwerk an Experten zur Verfügung, um Ihr Unternehmen bei der Umsetzung aller relevanten Regelwerke zu unterstützen.
Die zunehmende Globalisierung des Handels erfordert ein umfassendes Verständnis der internationalen Chemikaliengesetzgebung. Unternehmen jeder Größenordnung müssen internationale, nationale
und lokale Vorschriften einhalten.
Wir geltenden Vorschriften nicht Folge geleistet, kann dies zu schwerwiegenden Problemen bei Arbeits-, Produkt- und Transportsicherheit führen. Nicht zuletzt kann es auch zu Schwierigkeiten beim Vertragsabschluss mit
Ihren Kunden kommen.
GBK steht Ihnen mit einem weltweiten Netzwerk an Experten zur Verfügung, um Ihr Unternehmen bei der Umsetzung aller relevanten Regelwerke zu unterstützen.
Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in allen europäischen, amerikanischen und mehreren asiatischen Sprachen nach dem GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemical) und allen anderen weltweiten Standards.
Klassifizierung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen.
Registrierung von Produkten (z.B. REACH-Registrierung, TSCA, METI, PICCS, AICS, DSL/NDSL).
GBK bietet eine gesetzlich vorgeschriebene Notrufnummer für Ihr Sicherheitsdatenblatt.
Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der Notrufnummer für Ihr Sicherheitsdatenblatt: 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.
Regelmäßige Beratung und Schulung.
Wir ermöglichen Ihnen die Einhaltung der internationalen Regelwerke.
Gezielte, fachkundige Unterstützung im Bereich der internationalen Chemikaliengesetzgebung.
Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Pflichten – Sie profitieren vom Abbau interner Fixkosten
Rechts- und Organisationsberatung im Bereich EHS.
Wir ermöglichen Ihnen die Einhaltung der internationalen Regelwerke.
Gezielte, fachkundige Unterstützung im Bereich der internationalen Chemikaliengesetzgebung.
Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Pflichten – Sie profitieren vom Abbau interner Fixkosten
Rechts- und Organisationsberatung im Bereich EHS.