Sachkunde Airbags und Gurtstraffer, Befähigungsschein nach § 20 SprengG

Description

Schwerpunkte

Der Umgang mit Airbagmodulen und Gurtstraffern wird gemäß dem Sprengstoffgesetz geregelt. Personen, die Airbagmodule und Gurtstraffer der Kategorie P1 aufbewahren, verwenden (Ein- und Ausbau), erwerben, verkaufen, überlassen oder auslösen, benötigen gemäß § 4 (2) der 1. SprengV eine eingeschränkte Fachkunde.

Es gibt weitere gesetzliche Regelungen, die für Airbagmodule und Gurtstraffer relevant sind, wie ADR, CLP und KrWG.

Veranstaltungsdatum & -ort

28.11.2024 / Ingelheim

 

Hinweis: Bei Buchungen bis drei Monate vor Veranstaltung gewähren wir 5%, für jede weitere Anmeldung 10 % Rabatt (gilt nicht für Inhouseseminare).

 

Auch als Inhouseseminar buchbar

Referent

Hakan Üccesmeler

Zielgruppe

Automobil- und Zuliefererindustrie, Logistikdienstleistungen, Speditionen, KFZ- Werkstätte, KFZ-Ersatzteile.

Voraussetzungen

Keine

Seminarinhalte

– Übersicht, Aufbau und Funktion der Airbagmodule und Gurtstraffer.
– Sichere Handhabung.
– Mögliche Gefahren und Risiken durch Airbagmodule und Gurtstraffer.
– Sprengstoffrechtliche Anforderungen. Anzeigepflicht vor der Aufnahme erster Tätigkeit (gem. § 14 SprengG.). Verantwortliche Personen gem. § 19 SprengG. Klassifizierung und Kennzeichnung gemäß Sprengstoffrecht, Aufbewahren (Lagerung mit und ohne Genehmigung (kleine Mengen).
– Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß Gefahrgutvorschriften.
– Klassifizierung und Kennzeichnung gemäß CLP-Vorschriften.
– Erforderliche Dokumente (CE-Dokuments, BAM-Lagergruppenzuordnung, 6c-Testberichte, BAM-Klassifizierung, Sicherheitsdatenblätter).
– Einbau, Ausbau. Entsorgung wie Airbags/Gurtstraffer sicher und umweltgerecht entsorgt werden können.

Seminarzeiten

9:00 bis 17:00 Uhr

Abschluss

Sachkundezertifikat

Unterrichtsform

Vortrag, Diskussion, Übungen

Inklusive Leistungen

Ausführliche Teilnehmerunterlagen sowie eine Abschluss Teilnahmebescheinigung.