Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV: Fortbildungsveranstaltung

自: 590,00  zzgl. MwSt.

Description

Schwerpunkte

Fortbildungsveranstaltung nach § 11 Abs. 1 Ziffer 2 ChemVerbotsV zum Erhalt der Sachkunde

Veranstaltungsdatum & -ort

16.04.2025 und 13.11.2025 / PRÄSENZSEMINAR

 

Hinweis: Bei Buchungen bis drei Monate vor Veranstaltung gewähren wir 5%, für jede weitere Anmeldung 10 % Rabatt (gilt nicht für Inhouseseminare).

 

Auch als Inhouseseminar buchbar

Referent

Prof. Dr. Herbert Bender

Zielgruppe

Sachkundige Personen nach § 11 ChemVerbotsV, deren Sachkundebescheinigung 6 Jahre zurückliegt

Voraussetzungen

Bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch- technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer).

Seminarinhalte

Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen
Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)

Seminarzeiten

9:00 bis ca. 17:00 Uhr

Abschluss

Bescheinigung zur Verlängerung der Sachkunde für 6 Jahre gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV

 

Datenschutzhinweis:
Das Zertifikat beinhaltet Ihre persönlichen Daten, da dieses Personen- und nicht Firmen-bezogen ist.
Diese Daten (Titel, vollständiger Name, Geburtsort- und Datum, Privatadresse) werden von uns, zum Zwecke der Registrierung, an das Ministerium (SDG) weitergeleitet.

Unterrichtsform

Vortrag, Diskussion, Übungen

Inklusive Leistungen

Ausführliche Teilnehmerunterlagen sowie eine behördliche Sachkundeurkunde, Pausengetränke, Mittagessen