Gefahrgut-
beauftragung

Wir übernehmen für Sie die Verantwortung als Gefahrgut-beauftragter für alle Verkehrsträger – Straße, Schiene, Binnenschiff und See.

Unsere
Dienstleistungen
für Sie

Unsere Dienstleistungen für Sie

Übernahme der Verantwortung als Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschiff, See).

packagingicon

Klassifizierung / Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, einschließlich der Auswahl geeigneter Verpackungen.

Regelmäßige Schulungen/ Unterweisungen zur Gewährleistung der Vorschrifteneinhaltung.

Regelmäßige Begehungen/Kontrollen,
um mögliche Schwachstellen
aufzudecken.

Erstellung prozessspezifischer
Checklisten.

Organisationsberatung.

Das sind
Ihre

Vorteile

/1

Rechts- und Organisationsberatung im Bereich EHS.

/2

Abbau interner
Fixkosten.

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Rechts- und Organisationsberatung im Bereich EHS.

/2

Abbau interner Fixkosten.

/3

Qualifizierte und erfahrene Berater bieten einen Service mit hohem Qualitätsstandard.

/4

Bereitstellung einer 24-Stunden Notrufnummer nach den Anforderungen von IATA/ DOT IMDG.

/5

Wir übernehmen die rechtliche Verantwortung.

/6

Schneller und verlässlicher Service,

zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

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Unser Unternehmen ist zertifiziert
nach ISO 9001

Unsere Experten beraten Sie gerne, wie Sie

von unseren Dienstleistungen

profitieren

Referenzen

Unsere Kunden sparen mit individuell abgestimmten Lösungen wertvolle Ressourcen.

 

Unser Anspruch: Wir sind jederzeit für unsere Kunden persönlich ansprechbar und erreichbar. Wir finden für jeden Kunden die passende Lösung für seine Aufgabenstellung.

Rechtlicher Hintergrund

Angesichts schwerer Unfälle beim Transport gefährlicher Güter wurde in Deutschland bereits 1989 beschlossen, in jedem Unternehmen eine Person für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf den Gefahrguttrans- port verantwortlich zu machen. Diese verantwortliche Person ist der Gefahrgutbeauftragte.

 

Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung kann als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden: Mit der EU-Richtlinie 96/35/EWG vom 3. Juni 1996, “Sicherheitsberaterrichtlinie” genannt, wird der Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) auf europäischer Ebene eingeführt.

 

Die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten kann auch an einen externen Experten übertragen werden.

Seit 2001 sind Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung in allen ADR/RID-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Die relevanten Schulungsprogramme wurden unterdessen auch in den USA eingeführt.

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Rechtlicher Hintergrund

Angesichts schwerer Unfälle beim Transport gefährlicher Güter wurde in Deutschland bereits 1989 beschlossen, in jedem Unternehmen eine Person für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf den Gefahrguttrans- port verantwortlich zu machen. Diese verantwortliche Person ist der Gefahrgutbeauftragte.

 

Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung kann als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden: Mit der EU-Richtlinie 96/35/EWG vom 3. Juni 1996, “Sicherheitsberaterrichtlinie” genannt, wird der Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) auf europäischer Ebene eingeführt.

 

Die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten kann auch an einen externen Experten übertragen werden.

Seit 2001 sind Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung in allen ADR/RID-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Die relevanten Schulungsprogramme wurden unterdessen auch in den USA eingeführt.

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