Gefahrgutseminar für Beteiligte Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR

Description

Schwerpunkte

Grund- und Einsteigerkurs Seminarkennung: BPG
Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut befördern, versenden, verpacken (egal, welche Menge), ihre beteiligten Personen besonders schulen müssen. Die Schulung kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z. B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen.

Veranstaltungsdatum & -ort

Termin folgt / GBK GmbH Ingelheim

 

Hinweis: Bei Buchungen bis drei Monate vor Veranstaltung gewähren wir 5%, für jede weitere Anmeldung 10 % Rabatt (gilt nicht für Inhouseseminare).

 

Auch als Inhouseseminar buchbar

Referent

Zielgruppe

Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen, Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen.

Voraussetzungen

Keine

Seminarinhalte

• Handhabung der ADR/RID (Neues ADR 2025)
• Erläuterung der Systematik der Anlagen und Richtlinien
• Erläuterung der Gefahrgutklassen und Kleinstmengenregelung
• Aktuelle Neuerungen im Gefahrgutrecht
• Klassifizierung der Stoffe, Gemische und Abfälle
• Gegenüberstellung ADR – Abfallgesetz
• Bezettelung der Versandstücke
• Zusammenpack-, Zusammenladeverbote
• Richtlinien zum Unfallmerkblatt
• Beförderungspapier
• Beförderungserlaubnis
• Besondere Vorschriften für den Verkehr der Fahrzeuge
• Übungen an Fallbeispielen aus der Praxis

Seminarzeiten

9:00 bis 16:00 Uhr

Abschluss

Bescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR

Unterrichtsform

Vortrag, Diskussion, Übungen

Inklusive Leistungen

Ausführliche Teilnehmerunterlagen sowie eine Abschluss Teilnahmebescheinigung.