Description
Schwerpunkte
Jedes Unternehmen, bei denen Abfälle anfallen, ist im Abfallbereich als Abfallerzeuger tätig und hat dementsprechend eine Vielzahl von abfallrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten werden vielfach von Mitarbeiter*innen durchgeführt, die wenig oder keine Kenntnisse in diesem Bereich erworben haben. Diese Veranstaltung soll die erforderlichen Kenntnisse im Abfallbereich vermitteln, die Struktur und Systematik des Kreislaufwirtschaftsrechts erläutern, einen Überblick über die wesentlichen Regelungsbereiche geben und bedeutende Vorschriften ausführlicher zu erklären. Des Weiteren sollen die Teilnehmenden die Fähigkeit erwerben, selbständig mit Rechtstexten umzugehen und wichtige Vorschriften herauszulesen.
Anhand von Praxisbeispielen wird das Wissen vermittelt.
Veranstaltungsdatum & -ort
19.03.2025 / GBK GmbH Ingelheim
Hinweis: Bei Buchungen bis drei Monate vor Veranstaltung gewähren wir 5%, für jede weitere Anmeldung 10 % Rabatt (gilt nicht für Inhouseseminare).
Auch als Inhouseseminar buchbar
Referent
Torsten Karbenk, Abfall- und Gefahrgutberatung Karbenk, Hattingen
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen von Abfall erzeugenden Betrieben, die zukünftig im Abfallmanagement tätig werden sollen, u.a. aus dem Einkauf und dem Lager sowie Gefahrgutverantwortliche, Umweltschutzverantwortliche, Sicherheitsfachkräfte, Lagerleiter, Betriebsräte, Unternehmensleitung / Führungskräfte. Selbstverständlich dient diese Veranstaltung auch für Neueinsteiger*innen in Entsorgungs- und/oder Beförderungsunternehmen.
Voraussetzungen
Keine
Seminarinhalte
– Kreislaufwirtschaftsgesetz
– Untergesetzliches Regelwerk, u.a.
– Abfallverzeichnisverordnung
– Anzeige- und Erlaubnisverordnung
– Nachweisverordnung
– Entsorgungsfachbetriebsverordnung
– Sorgfaltspflichten des Abfallerzeugers
– Verantwortlichkeiten
Seminarzeiten
9:00 bis 17:00 Uhr
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Unterrichtsform
Vortrag, Diskussion
Inklusive Leistungen
Ausführliche Teilnehmerunterlagen sowie eine Abschluss Teilnahmebescheinigung.