Description
Schwerpunkte
Fortbildungsveranstaltung nach § 11 Abs. 1 Ziffer 2 ChemVerbotsV zum Erhalt der Sachkunde
Veranstaltungsdatum & -ort
16.04.2025 und 13.11.2025 / PRÄSENZSEMINAR
Hinweis: Bei Buchungen bis drei Monate vor Veranstaltung gewähren wir 5%, für jede weitere Anmeldung 10 % Rabatt (gilt nicht für Inhouseseminare).
Auch als Inhouseseminar buchbar
Referent
Prof. Dr. Herbert Bender
Zielgruppe
Sachkundige Personen nach § 11 ChemVerbotsV, deren Sachkundebescheinigung 6 Jahre zurückliegt
Voraussetzungen
Bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch- technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer).
Seminarinhalte
Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen
Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
Seminarzeiten
9:00 bis ca. 17:00 Uhr
Abschluss
Bescheinigung zur Verlängerung der Sachkunde für 6 Jahre gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV
Datenschutzhinweis:
Das Zertifikat beinhaltet Ihre persönlichen Daten, da dieses Personen- und nicht Firmen-bezogen ist.
Diese Daten (Titel, vollständiger Name, Geburtsort- und Datum, Privatadresse) werden von uns, zum Zwecke der Registrierung, an das Ministerium (SDG) weitergeleitet.
Unterrichtsform
Vortrag, Diskussion, Übungen
Inklusive Leistungen
Ausführliche Teilnehmerunterlagen sowie eine behördliche Sachkundeurkunde, Pausengetränke, Mittagessen