Mit der Einführung des TP1 Verfahrens gemäß 5.4.02 ADR/RID, ist es nun rechtssicher möglich, die nach 5.4.1. ADR/RID/ADN vorgeschriebenen Beförderungspapiere elektronisch mitzuführen. Der papierlose Vorgang ermöglicht erhebliche Einsparpotentiale durch Wegfall der IT Peripherie (Drucker, Toner, Papier etc. ) sowie durch die Reduzierung der Kosten in der Operativen (Übergabe des Papiers, Umwege, um an das Papier zu kommen etc.) und zusätzlich werden Nachhaltigkeits- bzw. Umweltziele erreicht.
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