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Poison Center Notification
11/6/202510:00am CEST30 Minuten
Gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung sind Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, verpflichtet, den zuständigen nationalen Stellen über bestimmte gefährliche Gemische Informationen zur Verfügung zu stellen. Durch Einführung des Anhang VIII der CLP-Verordnung wurden die Anforderungen harmonisiert und eine zentrale Meldestelle festgelegt.Seit diesem Jahr sind alle Übergangsfristen abgelaufen, sodass spätestens jetzt alle Importeure und nachgeschalteten Anwender von gefährlichen Gemischen verpflichtet sind eine Poison Center Notification (PCN) durchzuführen. Das bedeutet, dass Gemische, die bereits nach dem „alten“ nationalen Verfahren gemeldet wurden, erneut nach dem harmonisierten Verfahren gemeldet werden müssen.
Das Onlineseminar soll die Teilnehmer mit dem Anhang VIII und den daraus resultierenden Verpflichtungen vertraut machen.
Referentin: Lisa Kaiser