Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Leistungen
GBK stellt die Leistungen gemäß Angebot zur Verfügung.
GBK führt die übertragenen Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln gewissenhaft und fachkundig aus. Verstößt GBK gegen diese Pflichten und ist dadurch ihr Arbeitsergebnis fehlerhaft, so werden diese unmittelbar nach Abnahme nachgearbeitet und korrigiert.
GBK ist berechtigt, zur Ausführung von Teilaufträgen fachkundige Dritte heranzuziehen, wobei GBK für eine sorgfältige Auswahl derselben zu sorgen hat. Mit externen Dienstleistern werden die gleichen Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen, wie mit dem Kunden.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Produktangaben in vollem Umfang selbst verantwortlich. Die Leistungsverpflichtungen entstehen für alle Produkte, die vom Kunden gemeldet wurden und verfügbar sind.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Produktinformationen immer aktuell sind.
Haftung
Die Haftung wird zwischen den Parteien auf Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit auf maximal € 100.000,- beschränkt, soweit dies gesetzlich möglich ist.
GBK wird vom Kunden gegenüber Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Dienstleistung stehen freigestellt. Derartige Ansprüche gehen sofort und unmittelbar an die Kunde über. Diese Freistellung gilt selbstverständlich nicht für Konsequenzen, die aufgrund von Schlechtleistungen der GBK entstehen.
Bei erwiesener Vertragsverletzung des Kunden und der dadurch ausgesprochenen Kündigung durch GBK, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der im Voraus zu entrichtenden Jahrespauschale.
Laufzeit / Kündigung
Der Vertrag gilt ab Vertragsbeginn für 3 Jahre und verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende von einem der Vertragspartner per Einschreiben gekündigt wird.
GBK und der Kunde sind berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn eine erwiesene Vertragsverletzung der jeweils anderen Vertragspartei besteht. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Wochen.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsweise gemäß Angebot – Rechnungen sind spätestens innerhalb dreißig Tagen ohne Abzug fällig.
Verschwiegenheitsverpflichtung
GBK verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über ihr anlässlich der Durchführung dieses Vertrages bekannt gewordenen betrieblichen Angelegenheiten (insbesondere Produktinformationen, -daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse der Kunde), soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden.
Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
Werden einzelne Bestandteile des Vertrages während der Vertragsdauer durch GBK unwirksam, so betrifft diese Unwirksamkeit nicht den gesamten Vertrag, sondern die unwirksame Klausel wird, soweit notwendig, durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Ziel gerecht wird.
Sonstige Vereinbarungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für alle Abweichungen von dem Schriftformerfordernis.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ingelheim / Rhein.