UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE
Übernahme der Verantwortung als Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger – Straße, Schiene, Binnenschiff, See und Luft (IATA).
Klassifizierung / Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, einschließlich der Auswahl geeigneter Verpackungen.
Regelmäßige Schulungen/ Unterweisungen zur Gewährleistung der Vorschrifteneinhaltung.
Regelmäßige Begehungen/Kontrollen, um mögliche Schwachstellen aufzudecken.
Erstellung prozessspezifischer Checklisten.
Organisationsberatung.
Sicherheitsdatenblätter
Abschnitt 14 des SDB enthält die Angaben zum Transport, also die wichtigen Informationen
zu Kennzeichnung, Dokumentation und Verpackung eines Gefahrguts.
DAS SIND IHRE VORTEILE
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Rechts- und Organisationsberatung im Bereich EHS.
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Abbau interner Fixkosten.
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Qualifizierte und erfahrene Berater bieten einen Service mit hohem Qualitätsstandard.
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Bereitstellung einer 24-Stunden Notrufnummer nach den Anforderungen von IATA/DOT IMDG.
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Wir übernehmen die rechtliche Verantwortung.
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Schneller und verlässlicher Service, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

Unser Unternehmen ist zertifiziert
nach ISO 9001
RECHTLICHER HINTERGRUND
Angesichts schwerer Unfälle beim Transport gefährlicher Güter wurde in Deutschland bereits 1989 beschlossen, in jedem Unternehmen eine Person für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf den Gefahrguttransport verantwortlich zu machen. Diese verantwortliche Person ist der Gefahrgutbeauftragte.
Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung kann als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden: Mit der EU-Richtlinie 96/35/EWG vom 3. Juni 1996, “Sicherheitsberaterrichtlinie” genannt, wird der Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) auf europäischer Ebene eingeführt.
Die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten kann auch an einen externen Experten übertragen werden.
Seit 2001 sind Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung in allen ADR/RID-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Die relevanten Schulungsprogramme wurden unterdessen auch in den USA eingeführt.
Wichtige Regelwerke im Überblick
ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)
Das ADR ist das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es legt fest, wie gefährliche Güter verpackt, gekennzeichnet und transportiert werden. Wir sorgen dafür, dass diese Regeln eingehalten werden.
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Die GbV verpflichtet Unternehmen, die Gefahrgut transportieren, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Wir übernehmen diese Funktion extern für unsere Kunden.
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Die GGVSEB setzt ADR, RID und ADN in deutsches Recht um und regelt die Pflichten der Beteiligten. Sie ist die nationale Grundlage für unsere Beratung in Deutschland.
Seminare zum Gefahrgutrecht

Fortbildung für Beteiligte Personen gemäß ADR 1.3
Nach ADR Kapitel 1.3 müssen alle beteiligten Personen geschult und danach regelmäßig aufgefrischt werden. Diese Fortbildung richtet sich an beteiligte Personen.

Basisschulung: Einführung in das Gefahrgutrecht
Einführung in die Grundlagen des Gefahrgutrechts und besonderer Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten und Pflichten im Gefahrgutrecht.

Klassifizierung nach Gefahrgutrecht
Klassifizierung gefährlicher Güter für alle Verkehrsträger und Erlangung der Fachkunde zur Klassifizierung von Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen.
EMTEL Notrufservice
Für Gefahrguttransporte ist eine Notrufnummer
auf dem Beförderungspapier erforderlich.
Häufige Fragen zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Aufgaben übernimmt ein Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen?
Ein Gefahrgutbeauftragter berät die Geschäftsleitung in allen Fragen, die den Transport gefährlicher Güter betreffen. Er überwacht, ob die Vorschriften (beim Transport gefährlicher Güter) eingehalten werden. Der Gefahrgutbeauftragte erstellt den vorgeschriebenen Jahresbericht, untersucht Vorfälle und sorgt dafür, dass Mitarbeiter richtig geschult sind. Diese Funktion kann intern besetzt oder an einen externen Beauftragten übertragen werden.
Ab wann muss ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter befördert, verpackt, verlädt oder versendet, ist grundsätzlich ein Gefahrgutbeauftragter erforderlich. Es gibt einige Ausnahmen, etwa bei sehr kleinen Mengen unterhalb bestimmter Freigrenzen. Ob eine solche Ausnahme greift, lässt sich anhand der beförderten Mengen und Stoffe im Einzelfall prüfen.
Worin unterscheiden sich die Regelwerke ADR, RID, IMDG und IATA?
Die vier Regelwerke gelten jeweils für einen anderen Verkehrsträger: ADR für die Straße, RID für die Schiene, der IMDG-Code für den Seeweg und die IATA-DGR für den Luftverkehr. Sie beruhen alle auf denselben UN-Empfehlungen, unterscheiden sich aber im Detail. Ein Transport, der mehrere Verkehrsträger nutzt, muss die Anforderungen jeder einzelnen Vorschrift erfüllen.
Welche Unterlagen müssen einen Gefahrguttransport auf der Straße begleiten?
Bei einem Gefahrguttransport nach ADR müssen unter anderem das Beförderungspapier, die schriftlichen Weisungen für den Notfall und gegebenenfalls Zulassungsbescheinigungen mitgeführt werden. Der Fahrer benötigt außerdem eine gültige ADR-Bescheinigung, wenn kennzeichnungspflichtige Mengen transportiert werden. Fehlende Papiere können zum Stopp des Transports und zu Bußgeldern führen.
Wie oft müssen Mitarbeiter im Bereich Gefahrgut geschult werden?
Nach ADR Kapitel 1.3 müssen alle beteiligten Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit geschult und danach regelmäßig aufgefrischt werden. Für Fahrer mit ADR-Bescheinigung ist eine Auffrischung alle fünf Jahre vorgeschrieben. Die Schulungen müssen dokumentiert werden, damit sie bei einer Kontrolle nachweisbar sind.
Stand der Überprüfung: Oktober 2026
REFERENZEN
Unsere Kunden sparen mit individuell abgestimmten Lösungen wertvolle Ressourcen.
Unser Anspruch: Wir sind jederzeit für unsere Kunden persönlich ansprechbar und erreichbar. Wir finden für jeden Kunden die passende Lösung für seine Aufgabenstellung.
GBK TRUSTED PARTNER
Digitale Beförderungspapiere für Gefahrguttransporte bietet die
GBK Trusted Partner GmbH mit dem Portal TP1 an.