USA: Neues zur Kennzeichnung von Produkten mit Stoffen nach PP65

Juli 27, 2017 | GBK Ingelheim News

[vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ text_align=“left“ css_animation=““][vc_column][vc_column_text]Die Kalifornische Umweltbehörde hat ihre Vorschrift präzisiert, was mit der Anforderung „clear and reasonable warning“ nach Proposition 65 gemeint ist: Es muss mindestens eine Substanz angegeben werden, die für die Anwendung der Proposition 65 verantwortlich ist. Darüber hinaus wird die Kennzeichnung mit einem Ausrufezeichen in einem gleichschenkligen Dreieck als Piktogramm gefordert. Die neuen Anforderungen an die Warnhinweise müssen spätestens ab 30.8.2018 und können ab sofort angewendet werden.

 

Weitere Info:

 

https://chemicalwatch.com/57317/retailers-and-producers-tussle-over-prop-65-obligations

 

https://chemicalwatch.com/49460

 

https://oehha.ca.gov/proposition-65/crnr/notice-adoption-article-6-clear-and-reasonable-warnings

 

https://oehha.ca.gov/media/downloads/crnr/side-sidearticle6090116.pdf[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_column][/vc_column]

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