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Hilfe! Mein Stoff wurde in die Kandidatenliste aufgenommen
19/2/202610:00am CET30 Minuten
Durch das Konzept der Zulassung von Stoffen soll sichergestellt werden, dass besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC, Substances of very high concern) schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden. Hierbei ist ein zweistufiger Prozess vorgesehen. Zunächst werden die Stoffe als SVHC identifiziert und in die sogenannte „Kandidatenliste“ aufgenommen. Im zweiten Schritt werden SVHCs in Anhang XIV der REACH-Verordnung überführt. Für die weitere Verwendung solcher Stoffe besteht dann eine Zulassungspflicht. Dieses Onlineseminar bringt Ihnen näher, welche Stoffe die Kriterien als SVHC erfüllen, was die Aufnahme in die Kandidatenliste bedeutet und welche Verantwortlichkeiten aus der Zulassungspflicht resultieren.
Referentin: Lisa Kaiser
kostenfrei