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Stoffregistrierung Non-EU-REACH Teil 2
28/5/202610:00am CEST30 minutes
Die Türkei (KKDIK), die Ukraine (UA-REACH) und das Vereinigte Königreich (UK-REACH) haben jeweils eigene Chemikaliengesetze, die – ähnlich wie EU-REACH – eine nationale Stoffregistrierung vorschreiben. Wer Stoffe in diese Märkte liefert, sollte daher unbedingt prüfen, welche Registrierungspflichten gelten und welche Rolle man selbst in der Lieferkette einnimmt.Da die Gesetzgeber in allen drei Regionen klare Vorgaben und gestaffelte Prozesse für Stoffregistrierungen definiert haben, ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden, um regulatorische Anforderungen fristgerecht umsetzen zu können.
Dieses Webinar hilft Ihnen dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, ob und in welcher Form für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht, wenn Sie Stoffe in die Türkei, die Ukraine oder das Vereinigte Königreich exportieren.
Referent: Frank vom Bruch
kostenfrei