ERSTELLUNG UND MONITORING VON SICHERHEITSDATENBLÄTTERN

Sicherheitsdatenblätter gehören zu den wichtigsten Instrumenten in der Lieferkette.

Wir helfen Ihnen, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

ERSTELLUNG UND MONITORING VON SICHERHEITSDATENBLÄTTERN

Sicherheitsdatenblätter (SDS) gehören zu den wichtigsten Instrumenten in der Lieferkette. Sie informieren den Verwender über Gefahrenmerkmale und Schutzmaßnahmen sowohl für Mensch als auch die Umwelt.

 

Unser Team – bestehend aus erfahrenen Chemikern, Vorschriftenexperten und Juristen – verfügt über einen breiten Fundus an Wissen und langjähriger Erfahrung in der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Produktetiketten.

 

Wir helfen Ihnen, alle rechtlichen Anforderungen weltweit
gesetzeskonform zu erfüllen.

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE

Klassifizierung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen in den Rechtsräumen Europa, Amerika und Asien (Pazifik).

Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für die Rechtsräume Europa, Amerika, Asien/Pazifik und alle weiteren weltweiten Standards.

Bereitstellung der Sicherheitsdatenblätter in derzeit 42 Sprachversionen weltweit.

Überprüfung und Monitoring von Sicherheitsdatenblättern unter Berücksichtigung aller rechtlicher Details.

Klassifizierung nach internationalem Transportrecht.

Beratung und Schulung.

EMTEL Notrufservice

Abschnitt 1.4 des SDB verlangt eine Notrufnummer.

Diese deckt der EMTEL Notrufservice ab.

Rechtliche Grundlagen des Sicherheitsdatenblatts

Art. 31 REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II

Die REACH-Verordnung schreibt vor, dass ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) genau 16 Abschnitte enthalten muss. Sie legt außerdem fest, wann das SDB geliefert werden muss. Wir erstellen SDB so, dass alle 16 Abschnitte vollständig und korrekt ausgefüllt sind.

CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt, wie ein Stoff oder Gemisch eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wird. Dazu gehören Gefahrenpiktogramme sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise. Diese Einstufung bildet die Grundlage für Abschnitt 2 des SDB.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung ist die deutsche Regelung zum Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Ein korrektes SDB ist die Grundlage dafür, dass Kunden ihre Pflichten erfüllen können, zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung.

Gefahrgutbeauftragter

Abschnitt 14 des SDB enthält die Angaben zum Transport.

Sie hängen direkt mit der Gefahrgut-Einstufung zusammen.

DAS SIND IHRE VORTEILE

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Wir ermöglichen Ihnen die Einhaltung der internationalen Regelwerke.

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Gezielte, fachkundige Unterstützung im Bereich der internationalen Chemikaliengesetzgebung.

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Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Pflichten – Sie profitieren dadurch vom Abbau interner Fixkosten.

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Wir unterstützen Sie auf dem Gebiet der Rechts- und Organisationsberatung im Bereich EHS.

Internationales EHS Consulting

Ein korrektes SDB setzt oft eine richtige Stoffregistrierung und Einstufung voraus.

Für Märkte außerhalb der EU unterstützt unser Team dabei.

Häufige Fragen zu Sicherheitsdatenblättern

Welche 16 Abschnitte muss ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH enthalten?

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) folgt einer festen Reihenfolge von 16 Abschnitten, von der Bezeichnung des Stoffs (Abschnitt 1) über Gefahren, Zusammensetzung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bis hin zu Angaben zum Transport und zu Vorschriften. Diese Reihenfolge ist in Anhang II der REACH-Verordnung vorgeschrieben und weltweit über das GHS ähnlich aufgebaut. Dadurch findet jeder Anwender dieselbe Information immer an derselben Stelle.

Wann muss ein bestehendes Sicherheitsdatenblatt aktualisiert werden?

Ein SDB muss immer dann überarbeitet werden, wenn sich neue Erkenntnisse zur Gefährlichkeit, zur Einstufung oder zu rechtlichen Anforderungen ergeben. Auch ein Wechsel von Rohstoffen oder eine neue gesetzliche Grenzwert-Regelung kann eine Aktualisierung auslösen. Die überarbeitete Version geht dann an alle Kunden, die den Stoff in den letzten zwölf Monaten bezogen haben.

Welche Sprache muss ein Sicherheitsdatenblatt in einem bestimmten Land haben?

Ein SDB muss grundsätzlich in der Amtssprache des Landes vorliegen, in dem der Stoff auf den Markt gebracht wird. Wer also nach Frankreich, Spanien oder Polen liefert, braucht das SDB in der jeweiligen Landessprache und im landesspezifischen Format. Aus diesem Grund reicht eine reine Übersetzung oft nicht aus, weil auch nationale Grenzwerte und Vorschriften angepasst werden müssen.

Was bedeutet der UFI-Code auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt?

Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger Code, der ein bestimmtes Gemisch eindeutig kennzeichnet. Er verbindet das Produkt mit den Informationen, die an die Giftinformationszentren gemeldet wurden. Bei einem Notfall kann das Personal so schnell die genaue Zusammensetzung erkennen und richtig reagieren.

Stand der Überprüfung: Oktober 2026