PPWR-BERATUNG

Mit unserer PPWR-Beratung begleiten wir Sie durch alle neuen Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung.

PPWR-BERATUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN – WIR UNTERSTÜTZEN SIE DABEI, ALLE ANFORDERUNGEN RECHTSSICHER ZU ERFÜLLEN

PPWR ist kein Bürokratiemonster – sondern Ihre Chance, Verpackungen zukunftssicher, effizient und rechtssicher zu gestalten.

Mit unserer spezialisierten PPWR-Beratung begleiten wir Unternehmen durch alle neuen Anforderungen der EU Packaging & Packaging Waste Regulation – klar, praxisnah und ohne juristische Stolperfallen.

Unser Versprechen:

Kompetent. Präzise. Lösungsorientiert.

Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur vollständigen Umsetzung – damit PPWR für Ihr Unternehmen nicht zur Belastung, sondern zum Wettbewerbsvorteil wird.

Warum unsere PPWR-Beratung?

Rechtsklarheit statt Unsicherheit

Wir übersetzen komplexe EU-Vorgaben in verständliche, umsetzbare Maßnahmen.

Strategische Beratung zur Verpackungsoptimierung

Von Design for Recycling über Rezyklatquoten bis Mehrwegkonzepte.

Schnelle Compliance Checks

Wir prüfen die PPWR-Konformität Ihrer Verpackungen, Kennzeichnungen und Prozesse.

Wettbewerbsvorteile sichern

Wer früh handelt, spart Kosten, vermeidet Sanktionen und stärkt seine Marktposition.

Internationales EHS Consulting

PPWR und EHS verfolgen das Ziel, sichere, umweltgerechte, nachhaltige und

gesundheitlich unbedenkliche Verpackungen auf den Markt zu bringen.

DAS SIND IHRE VORTEILE

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Sicher durch die PPWR-Pflichten navigieren.

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Rechtssichere Erfüllung aller Anforderungen an Ihre Verpackungslösungen.

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Nachhaltigkeit messbar steigern.

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Lieferketten und Produktportfolios zukunftsfest machen.

Wir vereinbaren ein Beratungsgespräch, in dem Sie Ihre Fragen formulieren und wir Antworten geben.

Alternativ können Sie uns Ihre Fragen auch per E-Mail zukommen lassen.

 

Abrechnung nach Stunden.

Sicherheitsdatenblätter

Angaben zu Zusammensetzung und gefährlichen Inhaltsstoffen können

für die Bewertung von Verpackungsstoffen relevant sein.

Rechtliche Grundlagen der PPWR

Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)

Die PPWR ist die zentrale EU Vorschrift für Verpackungen. Sie gilt als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und regelt Stoffe, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Kennzeichnung, Minimierung, Wiederverwendung, Konformitätsnachweis und erweiterte Herstellerverantwortung. In Kraft seit 11.02.2025, anwendbar seit 12.08.2026.

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

Das VerpackDG ist das deutsche Gesetz, das die PPWR national ergänzt (Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldungen, Zuständigkeiten). Es löst seit dem 12.08.2026 das Verpackungsgesetz (VerpackG) ab.

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung von Stoffen sowie deren Bewertung, Zulassung und Beschränkung. Sie gilt neben der PPWR, wenn Verpackungen oder Verpackungskomponenten Stoffe mit chemikalienrechtlichen Anforderungen enthalten. Die PPWR ersetzt REACH nicht.

Gefahrgutbeauftragter

Die Verpackung gefährlicher Stoffe oder Gemische kann gleichzeitig

unter die PPWR und das Gefahrgutrecht fallen.

Häufige Fragen zur PPWR

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Welche Anforderungen stellt die PPWR an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen?

Ab dem 01.01.2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein. Die Recyclingfähigkeit wird in die Leistungsstufen A, B, C und D eingeteilt; Verpackungen der Leistungsstufe D (weniger als 70 %) sind dann nicht mehr zulässig. Ab 2038 sind nur noch die Stufen A und B erlaubt.

Ab 2035 werden Verpackungen nach einem neuen Faktor zur Recyclingfähigkeit bewertet, „Recycled at Scale“ (in großem Maßstab recycelt).

Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich der PPWR?

Der Anwendungsbereich der PPWR umfasst alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, unabhängig von ihrem Material, ihrer Verwendung oder ihrem Herkunftsland. Dazu gehören Verkaufs-, Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen aus sämtlichen gängigen Werkstoffen. Die Einordnung eines Gegenstands als Verpackung erfolgt gemäß den Begriffsbestimmungen und Anhängen der Verordnung. Für bestimmte Produktgruppen, etwa Arzneimittel, Medizinprodukte oder Gefahrgut, sieht die Verordnung Ausnahmen beziehungsweise verlängerte Übergangsfristen vor.

Welche Informationen müssen Unternehmen für die PPWR über ihre Verpackungen erfassen?

Abhängig von der jeweiligen Rolle im Unternehmen und der Verpackungsart müssen Informationen zu Material, Gewicht, Zusammensetzung, enthaltenen Stoffen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Kennzeichnung sowie den in Verkehr gebrachten Mengen bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind technische Dokumentationen, EU-Konformitätserklärungen sowie Daten für Herstellerregister und Meldesysteme erforderlich. Der konkrete Datenumfang richtet sich nach der Verpackungsart, der Funktion des Unternehmens in der Lieferkette und den nationalen Anforderungen des jeweiligen Mitgliedstaats.

Welche Auswirkungen hat die PPWR auf die Gestaltung von Verpackungen?

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Recyclingfähigkeit sowie Wiederverwendbarkeit von Verpackungen zu verbessern. Unternehmen müssen dabei Aspekte wie Verpackungsgewicht, Volumen, Materialeinsatz, Rezyklatanteil und den Einsatz bedenklicher Stoffe berücksichtigen. Für bestimmte Verpackungsarten gelten zusätzliche Anforderungen, beispielsweise ein maximaler Leerraumanteil von 50 % bei Um-, Transport- und Versandverpackungen sowie Vorgaben zur Wiederverwendung und Einschränkungen für bestimmte Einwegverpackungen.

Welche Pflichten haben Erzeuger und Hersteller nach der PPWR?

Die PPWR unterscheidet zwischen dem Erzeuger und dem Hersteller von Verpackungen. Der Erzeuger entwickelt oder produziert die Verpackung (oder lässt sie unter seinem Namen herstellen) und ist für Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung zuständig. Der Hersteller bringt Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr und trägt insbesondere Verantwortung für Registrierung, Datenmeldungen und die Finanzierung der Entsorgung.

Stand der Überprüfung: Oktober 2026