INTERNATIONALES EHS CONSULTING

Wir beraten Sie bei allen Themen rund um REACH, GHS,

Produktregistrierungen und PCN Meldungen.

GBK bietet EHS Consulting für die produzierende, pharmazeutische, chemische und technologische Industrie sowie in verschiedenen anderen Sektoren an.

Wir haben das notwendige Fachwissen, um internationale Beratungen bei EHS und in Projekten sicher, effizient, gesetzeskonform und nachhaltig durchzuführen.

Wir sind in der Lage, unsere Kundenanforderungen genau zu verstehen und entsprechend jeweils nach den regionalen Anforderungen umzusetzen.

WELTWEITE STOFF- UND PRODUKTREGISTRIERUNGEN

Die Mitgliedsstaaten benennen eine oder mehrere Stellen, die dafür zuständig ist/sind, Informationen von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern, die ein Gemisch in Verkehr bringen, entgegenzunehmen, die insbesondere für die Angabe vorbeugenden und heilender Maßnahmen – vor allem in Notfällen – von Belang sind.

 

Diese Informationen umfassen die chemische Zusammensetzung der in Verkehr gebrachten und aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuften Gemische, einschließlich der chemischen Identität der Stoffe in den Gemischen, für die die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung gemäß Artikel 24 von der Agentur auf Antrag genehmigt wurde.

Zusätzlich zur Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter führen wir für Sie auch die notwendigen Produktregistrierungen durch. Alle anderen Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Stellen zur Produktmeldung benannt. Da es noch kein einheitliches Melde-/Registerverfahren gibt, ist es notwendig, Ihre Produkte in allen Ländern, in denen Sie Ihre Produkte vermarkten, den benannten Stellen zur Verfügung zu stellen. Die unterschiedlichen Verfahren in den Mitgliedsstaaten sind von uns recherchiert.

 

Bitte geben Sie uns kurzfristig Bescheid. Wir erstellen Ihnen gerne dazu ein Angebot.

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE

 

Wir führen Produktregistrierungen in Chemikalien-Inventaren in Europa, USA und Asien (Japan, China, Korea, Philippinen und Australien) durch. Wir bieten dazu die erforderlichen Beratungsleistungen an und übernehmen alle mit der Registrierung verbundenen Aufgaben, auch im Hinblick auf Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt.

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Stoff- / Produktanmeldungen in Europa, USA und Japan, China, Korea und Australien (weitere Länder auf Anfrage).

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Wir bieten die im Zusammenhang mit der Registrierung verbundenen Beratungsleistungen.

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REACH-Services

Chemikalien-Inventare:

 
 

AICS (NICNAS) – Australian Inventory of Chemical Substances

DSL – Canadian Domestic Substances List

NDSL – Canadian Non-Domestic Substances List

KECL (allgemein auch ECL) – Korean Existing Chemicals List

ENCS (METI) – Japanese Existing and New Chemical Substances

PICCS – Philippine Inventory of Chemicals and Chemical Substances

SWISS – Giftliste 1

SWISS – Inventory of Notified New Substances

TSCA – US Toxic Substances Control Act

NZIoC – New Zealand Inventory of Chemicals

IECSC – Inventory of Existing Chemical Substances Produced or Imported in China

ECN – Existing Chemical

Stoffregistrierung

Die Stoffregistrierung ist eine Kernleistung des Internationalen EHS Consultings.

Abschnitt 1.4 des SDB verlangt eine Notrufnummer. Diese deckt der EMTEL Notrufservice ab.

Rechtliche Grundlagen des internationalen EHS Consultings

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Die REACH-Verordnung ist das zentrale Chemikaliengesetz der EU. Wer einen Stoff ab einer Tonne pro Jahr herstellt oder importiert, muss ihn registrieren. Wir begleiten Unternehmen durch diesen Registrierungsprozess.

CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt EU-weit die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Wir sorgen dafür, dass Produkte korrekt eingestuft und gekennzeichnet in den Markt kommen.

Toxic Substances Control Act (TSCA), USA

Der TSCA ist das US-Gesetz, das den Import und die Herstellung von Chemikalien in den USA kontrolliert. Es wird von der US-Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) verwaltet. Wir prüfen, ob ein Stoff auf der TSCA-Liste steht, und übernehmen Meldungen.

Sicherheitsdatenblätter

Nach der Registrierung folgt oft die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts (SDB).

Beide Leistungen schließen im Prozess direkt aneinander an.

DAS SIND IHRE VORTEILE

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Gesetzeskonformes Handeln bei niedrigen Kosten.

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Wir übernehmen die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen.

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Service mit mehr als 30 Jahren professioneller Erfahrung.

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Ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Gefahrgutbeauftragter

Für viele registrierte Stoffe ist auch die Einstufung für den Transport relevant.

Häufige Fragen zum Internationalen EHS Consulting

Ab welcher Menge muss ein Stoff nach REACH registriert werden?

Nach der REACH-Verordnung besteht eine Registrierungspflicht, sobald ein Unternehmen einen Stoff ab einer Tonne pro Jahr in der EU herstellt oder importiert. Je höher die Menge, desto mehr Daten und Prüfungen sind erforderlich. Ohne gültige Registrierung darf der Stoff nicht auf den EU-Markt gebracht werden – es gilt der Grundsatz „no data, no market“.

Welche Schritte umfasst der Marktzugang für Chemikalien in einem Land außerhalb der EU?

Zunächst wird geprüft, welches Chemikaliengesetz im Zielland gilt und ob der Stoff dort bereits gelistet ist. Danach folgen je nach Land eine Anmeldung oder Registrierung, die Bestellung eines lokalen Vertreters und die Anpassung von Einstufung und Dokumenten an die nationalen Regeln. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, ist der Verkauf im Zielland zulässig.

Warum brauchen ausländische Hersteller für den EU-Markt einen Alleinvertreter?

Ein Hersteller mit Sitz außerhalb der EU kann eine REACH-Registrierung nicht selbst vornehmen. Deshalb bestellt er einen sogenannten Alleinvertreter (Only Representative) mit Sitz in der EU, der die Pflichten übernimmt. Dieser Vertreter registriert die Stoffe und ist Ansprechpartner für die Behörden, sodass die EU-Importeure als nachgeschaltete Anwender gelten.

Wie unterscheiden sich REACH in der EU und K-REACH in Südkorea?

Beide Systeme verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die sichere Verwendung von Chemikalien, unterscheiden sich aber in Fristen, Mengenschwellen und Meldeverfahren. K-REACH verlangt zum Beispiel eigene Registrierungen und die Bestellung eines lokalen Vertreters in Korea. Eine EU-Registrierung wird in Korea nicht anerkannt, sodass jeweils ein eigenes Verfahren nötig ist.

Welche Folgen hat eine fehlende oder fehlerhafte Chemikalienregistrierung?

Ohne gültige Registrierung darf ein Stoff im jeweiligen Markt nicht verkauft werden, und die Behörden können Verkaufsverbote oder Bußgelder verhängen. Zusätzlich drohen Rückrufe und der Verlust von Geschäftsbeziehungen, wenn Kunden die Konformität nicht nachweisen können. Eine korrekte Registrierung ist deshalb die Grundvoraussetzung für einen dauerhaften Marktzugang.

Stand der Überprüfung: Oktober 2026