[vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ text_align=“left“ css_animation=““][vc_column][vc_column_text]Es wird der Nachweis der Teilnahme an einer nicht länger als 6 Jahre zurückliegenden eintägigen oder einer längstens drei Jahren zurückliegenden halbtägigen Fortbildungsveranstaltung gefordert, die an einer von der zuständigen Behörde hierfür anerkannten Einrichtung absolviert wurde. Die Kriterien für die Auffrischungskurse werden im Laufe des Jahres 2017 erarbeitet, wir werden die Kurse dann hoffentlich zeitnah anbieten können.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_column][/vc_column]
Noch einmal wegen zahlreicher Nachfragen: Aktuelle Information zur Sachkunde nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
von GBK2025-Brina | Juli 27, 2017 | GBK Ingelheim News | 0 Kommentare
