Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall

SCHWERPUNKTE

Aktuelle Neuerungen – Seminarkennung: BAA-F

Durch die neuen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden
Betriebsbeauftragte für Abfall vor neue Aufgaben und Probleme gestellt.

Die Fortbildung zeigt Lösungswege zur betrieblichen Umsetzung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Sinne von Abfallvermeidung und -verwertung auf.

VERANSTALTUNGSORT

Bedburg / Erft

DATUM

09. – 10.09.2025

PREIS

590,00 € zzgl. MwSt

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BESCHREIBUNG

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz trat mit dem Ziel in Kraft, natürliche Ressourcen zu schonen sowie eine umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu gewährleisten. Grundsätzlich müssen Abfälle zunächst vermieden und verwertet und erst in letzter Instanz beseitigt werden.

Betriebe, die jährlich mehr als 2000 kg überwachungsbedürftige Abfälle produzieren, müssen zudem nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erstmals Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte erstellen.

Damit derzeit benannte Abfallbeauftragte ihre Anerkennung behalten können, sind diese nach der neuen Abfallbeauftragten-Verordnung verpflichtet, innerhalb eines 24-monatigen Zeitraums (bis Juni 2019) eine behördlich anerkannte Fortbildung zu besuchen

INHALTE
  • Neueste Entwicklung im Abfallrecht
  • Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Neue Rechtsverordnungen
  • Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte
  • Betriebliche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR und TRGS 201
  • Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall in anderen Rechtsbereichen
ZIELGRUPPE

Betriebsbeauftragte für Abfall.

REFERENT

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Die Gefahrgut – Umweltschutz C. Giefer GmbH & Co. KG ist seit 1987 Beratungs- und Schulungsunternehmen im Bereich Gefahrgut, Gefahrstoff und Abfall.

Anmeldung für "Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall"

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