Fortbildung nach § 11 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung und AbfAEV

SCHWERPUNKTE

Anerkannt durch das Landesumweltamt NRW (alle 2 bzw. 3 Jahre erforderlich) – Seminarkennung: EfbV – F

VERANSTALTUNGSORT

Bedburg / Erft

DATUM

Termin folgt

PREIS

590,00 € zzgl. MwSt

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BESCHREIBUNG

Die Betriebsinhaber und die für die fachliche Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes müssen nach der EfbV die erforderliche Fachkunde mindestens alle zwei Jahre und gemäß Erlaubnisverordnung alle drei Jahre nachweisen. Dieser Lehrgang aktualisiert und erweitert die Kenntnisse, die behördlich gefordert werden.

INHALTE
  • Überblick KrWG/Neuerungen
  • Abgrenzung Produkt/Abfall
  • Regelung der Überlassungspflichten
  • Verantwortlichkeiten, Bußgeld-/Straftatbestände
  • Genehmigungsmanagement
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Vollzug der Abfallüberwachung
  • Umgang mit dem Abfallartenkatalog
  • Dokumentationspflichten
  • Anforderungen an den Arbeitsplatz
  • Brand-Explosionsschutz
  • Sicherer Umgang mit biogenen Abfällen
ZIELGRUPPE

Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines
Entsorgungsfachbetriebes.

REFERENT

Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer GmbH & Co. KG

Die Gefahrgut – Umweltschutz C. Giefer GmbH & Co. KG ist seit 1987 Beratungs- und Schulungsunternehmen im Bereich Gefahrgut, Gefahrstoff und Abfall.

Anmeldung für "Fortbildung nach § 11 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung und AbfAEV"

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