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Sachkundiger nach ChemikalienverbotsVerordnung

Wir stellen den externen

Sachkundigen nach ChemVerbotsV. 

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE 

t

Prüfung Ihrer Produktpalette

Sind Ihre Stoffe oder Gemische von der ChemVerbotsV betroffen?

Behördliche Anzeige & Formalitäten

Unterstützung bei der Meldung und Anzeige der sachkundigen Person

Externe Sachkundige Person

Wir übernehmen die Rolle für Ihr Unternehmen

Jährliche Belehrungen

Unterweisung Ihrer Mitarbeiter gemäß § 8 Abs. 2 und 3 ChemVerbotsV

Schulung & Beratung

Online, vor Ort oder in unserem Büro

Dokumentation & Zertifikate

Nachweis für Behörden

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) schreibt vor, dass bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische nur durch sachkundige Personen abgegeben werden dürfen. Diese Sachkunde ist gesetzlich vorgeschrieben, um Mensch und Umwelt vor Risiken zu schützen.

WOLLEN SIE ÜBER BRANCHEN NEWS AUF DEN LAUFENDEN BLEIBEN? DANN MELDEN SIE SICH FÜR UNSEREN NEWSLETTER AN:

DAS SIND IHRE VORTEILE

/1

 

Rechtskonforme Umsetzung aller Anforderungen der Abgabe betroffener Produkte an gewerbetreibende und Forschungseinrichtungen

/2

 

Zeit- und Kostenersparnis durch externe Sachkunde

/3

 

Flexible Schulungsformate (Online oder Präsenz)

/4

 

Expertenwissen zu ChemVerbotsV, Gefahrstoffrecht und ergänzenden Vorschriften

UNSERE EXPERTEN BERATEN SIE GERNE,

WIE SIE VON UNSEREN DIENSTLEISTUNGEN

PROFITIEREN!

REFERENZEN

 

Unsere Kunden sparen mit individuell abgestimmten Lösungen wertvolle Ressourcen.

Unser Anspruch: Wir sind jederzeit für unsere Kunden persönlich ansprechbar und erreichbar. Wir finden für jeden Kunden die passende Lösung für seine Aufgabenstellung.

Unser Unternehmen ist zertifiziert
nach ISO 9001