Transport nach der Begrenzten Mengen-Regelung nach China ist künftig zulässig

Nov. 27, 2019 | GBK Ingelheim News

[vc_row row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ text_align=“left“ background_animation=“none“ css_animation=““][vc_column][vc_column_text]Darauf haben wir lange gewartet: Der Transport von Gütern nach den Bedingungen der Begrenzten Mengen-Regelung (Limited Quantity) nach China ist künftig zulässig.

 

Das Kapitel 3.4 wird mit Wirkung zum 1.1.2020 in JT617 übernommen.

 

Damit wird der Versand gefährlicher Güter von und nach China künftig für viele Unternehmen erheblich vereinfacht.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_column][/vc_column]

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