Modul 1: Einstufung und Kennzeichnung nach EU-Gefahrstoffrecht
SCHWERPUNKTE
Ziel des Seminars ist es, Sie mit den Vorschriften und Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) vertraut zu machen. Schwerpunkt des Seminars liegt bei der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen.
Anhand von Praxisbeispielen wird das Wissen vermittelt.
VERANSTALTUNGSORT
Ingelheim am Rhein
DATUM
24.09.2025
PREIS
550,00 € zzgl. MwSt
MODUL 2
START
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MODULE
Der modulare Aufbau dieser Seminarreihe ermöglicht es Ihnen, Schwerpunkte zu setzen.
Modul 1 beschäftigt sich ausschließlich mit der Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung und legt damit die Basis für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes.
Sollte Ihnen dieser Themenbereich ausreichend bekannt sein, können Sie aber auch direkt in das Modul 2 „Fach-/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach Anhang II der REACH-VO und §5 GefStoffV (Grundseminar)“ einsteigen.
Für alle Beteiligten, die keine Sicherheitsdatenblätter erstellen, aber den Themenbereich „CLP-Vorordnung“ für Ihre tägliche Arbeit benötigen, bietet der modulare Aufbau des Seminars, die Möglichkeit nur das Modul 1 zu buchen.
Wir empfehlen Ihnen die beiden Module als Einheit anzusehen und sich für beide Themen anzumelden. Aus diesem Grund haben wir die Termine aufeinanderfolgend geplant.
ZIELGRUPPE
Verantwortliche Personen für Produktsicherheit.
INHALTE
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über Aufbau und Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).
Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen auch unter Berücksichtigung der neuen Gefahrenkategorien.
Anhand einiger ausgesuchter Gefahrenkategorien werden die Unterschiede zwischen dem UN-GHS und dem EU-GHS (CLP-Verordnung) sowie die Gemeinsamkeiten zwischen Transportrecht und EU-GHS dargestellt.
Die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen/Gemische werden sowohl nach der noch gültigen Stoff-/, bzw. Zubereitungsrichtlinie als auch nach der CLP-Verordnung vorgestellt. Es werden sowohl die nationalen rechtlichen Grundlagen (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Verbotsverordnung, untergesetzliches Regelwerk), als auch die relevanten Vorschriften der europäischen Union (insbesondere REACH- und CLP – Verordnung) vorgestellt.
Zu allen Themenbereichen sind Übungsblöcke zur optimalen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung integriert.
SEMINARZEITEN
9:00 bis ca. 17:00 Uhr
ABSCHLUSS
Teilnahmebescheinigung.
INKLUSIVE LEISTUNGEN
Ausführliche Teilnehmerunterlagen sowie eine Abschluss Teilnahmebescheinigung.
REFERENT
Dr. Achim Schneider
Seit Januar 1993 unterstützt Herr Dr. Achim Schneider als promovierter Chemiker die GBK GmbH. Er beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach europäischem Gefahrstoffrecht und der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Er hat die Entwicklung des GHS von Anfang an begleitet und gibt sein Wissen seit über 20 Jahren im Rahmen von Seminaren weiter.