Modul 2: Fach-/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach Anhang II der REACH-VO und § 5 GefStoffV (Grundseminar)

SCHWERPUNKTE

Grundqualifikation für das Erstellen und Überprüfen von Sicherheitsdatenblättern nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO).

Hiermit wird die Sachkunde nach EU-Verordnung 1907/2006 gemäß Anhang II sowie die Fachkunde nach TRGS 220 bescheinigt.
Wir erfüllen mit unserem Seminar alle Anforderungen an die Sachkunde nach REACH!

VERANSTALTUNGSORT

Ingelheim am Rhein

DATUM

25.09.2025 – 26.09.2025

PREIS

1.050,00 € zzgl. MwSt

MODUL 1

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MODULE

Die Basis für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sind die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach CLP-Verordnung. Sollte Ihnen diese Basis fehlen, empfehlen wir, Modul 1 mit dazu zu buchen. Aus diesem Grund haben wir die Termine aufeinanderfolgend geplant.

ZIELGRUPPE

Hersteller, Importeure, Vertreiber, Lieferanten und Inverkehrbringer gefährlicher Stoffe und Gemische; Personen, die beauftragt sind, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen, zu aktualisieren oder zu überprüfen.

INHALTE

Überblick über das europäische und deutsche Chemikalienrecht: Europäische Verordnungen und Richtlinien, ChemG, Gefahrstoffverordnung, TRGS.

Rechtsgrundlage für Sicherheitsdatenblätter: Übermittlungspflicht, Ausnahmentatbestände, Aktualisierungspflicht, TRGS 220. 

Ausführliche Besprechung aller 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes gemäß Anhang II REACH-Verordnung unter Berücksichtigung des Leitfadens der ECHA, Schwerpunkte:

  •  Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemisches
  • Abschnitt 2: Einstufung von Stoffen und Gemischen
  • Abschnitt 3: Zusammensetzung von Gemischen
  • Abschnitt 7: Schutzmaßnahmen bei bestimmungsgemäßer Verwendung
  • Abschnitt 8: Grenzwerte und persönliche Schutzausrüstung
  • Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
  • Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität
  • Abschnitt 15: Rechtsvorschriften

Das Transportrecht, Unterschiede Gefahrgut – Gefahrstoff.

Plausibilitätsprüfung für nachgeschaltete Verwender.

Straf-, und haftungsrechtliche Fragen zum Sicherheitsdatenblatt: Verbindlichkeit der Angaben, Folgen unvollständiger und mangelhafter Sicherheitsdatenblätter, Verantwortlichkeiten, Sanktionen.

SEMINARZEITEN

1. Tag: 9:00 – 17:00 Uhr

2. Tag: 9:00 – 16:00 Uhr

ABSCHLUSS

Prüfungszertifikat

Hiermit wird die Sachkunde nach EU-Verordnung 1907/2006 gemäß Anhang II sowie die Fachkunde nach TRGS 220 bescheinigt.
Wir erfüllen mit unserem Seminar alle Anforderungen an die Sachkunde nach REACH!

INKLUSIVE LEISTUNGEN

Ausführliche Teilnehmerunterlagen sowie eine Abschluss Teilnahmebescheinigung.

Pausengetränke und Mittagessen.

REFERENT

Dr. Daniel Ohm

Daniel Ohm, promovierter Chemiker, ist spezialisiert auf die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen. Zu seinen täglichen Aufgaben zählen die Beantwortung chemikalienrechtlicher Fragestellungen, sowie die Beratung zu REACH-ähnlichen Chemikalienregistrierungen weltweit. Als Referent gibt er sein Wissen mit Freude weiter und legt großen Wert darauf, komplexe chemikalienrechtliche Anforderungen verständlich zu vermitteln.

Anmeldung für Modul 2: Fach-/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

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